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Fidel-Kreuzer-Str.5
86825 Bad Wörishofen
S.W.A.T. Pyrotechnik
Sprengtechnik Bad Wörishofen
Wir haben uns neben der Pyrotechnik auch auf die Sprengtechnik spezialisiert, wobei wir Sprengungen aller Art durchführen. Unser Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem allgemeine Sprengarbeiten, Kultursprengungen, Großbohrlochsprengungen, Bauwerkssprengungen und Lawinensprengungen. Für alle Sprengungen verfügen wir über umfassende Genehmigungen sowohl für Deutschland als auch für Österreich.
Unsere Herausforderung sehen wir in der Planung und Durchführung von kontrollierten Sprengungen. Im Bedarfsfall können wir auf ein Netzwerk von erfahrenen Kollegen aus der Sprengtechnik zurückgreifen. Auch Gutachter und Bauingenieure, die speziell für Gebäudesprengungen notwendig sind, sind diesem Netzwerk angeschlossen.
S.W.A.T. Pyrotechnik
Kampfmittelbeseitigung Bad Wörishofen
Die zivile Kampfmittelbeseitigung (EOD – Explosive Ordnance Disposal und IEDD – Improvised Explosive Device Disposal) in Deutschland ist eine Aufgabe zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, weshalb in jedem Bundesland eine sogenannte Kampfmittelverordnung erlassen worden. Die Arbeitshilfe „Kampfmittelräumung des Bundes“ definiert Kampfmittel als:
„gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückständen bestehen, chemische Kampf-, Nebel-, Brand- oder Reizstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen sind.“
Der komplette Bereich der Kampfmittelbeseitigung umfasst viel mehr, als nur die in den Medien dargestellten Entschärfungen von Bombenblindgängern.
Zunächst ist eine historische Erkundung erforderlich, um festzustellen, ob in einem betroffenen Gebiet Hinweise zu einer Belastung mit Kampfmitteln vorliegen. Diese Erkundung erfolgt üblicherweise auf der Grundlage von Berichten über Kampfhandlungen, Bombardierungen, Berichten von früheren Kampfmittelfunden etc. Ein weiteres Hilfsmittel ist die Auswertung von Luftbildern, die vor, während und nach den Bombardierungen gemacht wurden. Zudem können auch Untersuchungen vor Ort erforderlich sein, um die aus den Recherchen ermittelten Daten zu konkretisieren.
Falls die Bewertung der Gefährdungsabschätzung dazu führt, dass die Fläche von Kampfmitteln geräumt werden soll oder muss, ist in Abhängigkeit von der Fläche, den zu erwartenden Kampfmitteln und ggf. der vorgesehenen Nutzung ein Räumkonzept zu erarbeiten. Dieses muss z.B. die möglichen Tiefenlagen der Kampfmittel berücksichtigen (Bombenblindgänger liegen tiefer als z.B. von Soldaten weggeworfene Panzerfäuste). Boden- und Grundwasserverhältnisse müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Die eigentliche Kampfmittelräumung einer Fläche wird üblicherweise durch Sondieren der gesamten Fläche mit entsprechender Sondiertechnik durchgeführt. Hierbei festgestellte Anomalien im Erdmagnetfeld oder im Boden, die möglicherweise auf Kampfmittel hindeuten, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, sofern sie handhabungsfähig sind. Falls das gefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es entschärft werden oder, falls das nicht möglich ist, noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.
Die oben genannten einzelnen Schritte der Kampfmittelbeseitigung erfolgen üblicherweise in einer Aufgabenteilung zwischen staatlichen Diensten und beauftragten privaten Fachfirmen. Während Erkundung und Gefährdungsabschätzung teils von staatlichen Stellen, teils von zivilen Firmen durchgeführt wird, erfolgt die eigentliche Beräumung heutzutage überwiegend durch private Fachfirmen. Der Abtransport und die Vernichtung ist wiederum Sache der staatlichen Stellen.
Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund selbst. Während die vorsorgliche Absuchung eines Baugrundstücks z.B. vom Bauherrn zu tragen ist, übernimmt das Land die Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Entschärfung, Abtransport, Vernichtung). Der Bund beteiligt sich in den Fällen an den Kosten, in denen die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Allerdings hat auch hier jedes Bundesland eigene Grundlagen und Gesetze, so dass in dem einen Bundesland andere Finanzierungsgrundsätze gelten können als im Nachbarland.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.